Erdbestattung

Für Erdbestattungen gelten die jeweiligen Friedhofsordnungen der Pfarrämter und Gemeinden.

Die Sargbestattung des Leichnams erfolgt typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche. Die Beisetzung erfolgt dabei in einem Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder einem Gemeinschaftsgrab, üblicherweise bei Familien, indem mehrere Bestattungsfälle über einen längeren Zeitraum an derselben Stelle erfolgen.

Grundsätzlich ist in allen Friedhöfen eine Mindestruhezeit von 10 Jahren vorgeschrieben.

Während dieser Zeit kann eine weitere Beisetzung nur dann erfolgen, wenn die Erdbestattung in einem Tiefgrab erfolgt ist. In Doppelgräbern können, wenn Tiefgräber gemacht werden, somit 4 Beisetzungen während der 10-jährigen Ruhezeit erfolgen. Die Grabplatzgebühr ist nach der letzten Beisetzung für 10 Jahre im vor hinein zu entrichten. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht, auf Antrag des Nutzungsberechtigten und nach Entrichtung der Nachlösegebühr, auf jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Nach Auflassung einer Grabstätte ist vom Nutzungsberechtigten, auf dessen Kosten, der Urzustand wieder herzustellen; d.h. Grabsteine etc. sind abzutragen und die Grabfläche ist einzuebnen.

Bestattung Haslmaier – Erdbestattung in Oberösterreich

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